Fischer-Gemeinschaft
1974 Eching e.V.

Die Windach



Die Windach ist ein Gewässer II. Ordnung.
Die Fischer-Gemeinschaft Eching e.V. bewirtschaftet die Windach auf einer Länge von 3 km innerhalb der Gemarkung Eching am Ammersee von der Grenze der Gemeinde auf Höhe Fl.Nr 1303 bis zur Windachbrücke an der Stegener Straße.

Die Windach wird gemäß ihrer fischfaunistischen Referenz einer Äschenregion zugeordnet. 18 Fischarten werden als heimisch benannt. Zu den Leitfischarten gehören Äsche, Bachforelle, Aitel, Elritze, Koppe, Hasel, Schmerle und Schneider. Aber auch Barbe, Nase und der gefährdete Frauennerfling (FFH Anhang 2 Art) zählen zu den typspezifischen Arten der Windach.

Der natürliche Gewässerlauf wurde durch den Bau der Autobahn A96 im Jahr 1991 und durch die Hochwasserfreilegung im Jahr 2008 im Gemeindegebiet stark verändert. Mit dem Umbau wurde auch das alte Wasserkraftwerk neu konzipiert und umgebaut. Damit gehen einige Probleme einher. Die Windach leidet unter fehlender Hochwasserdynamik, Geschiebedefizit und starker Verschlammung. Lediglich im Abschnitt südlich der Autobahnbrücke flussaufwärts bis zur Grenze fließt die Windach frei durch bewaldetes Gebiet und kann sich eigendynamisch entwickeln.

Die Fischer- Gemeinschaft Eching e.V. bemüht sich intensiv um eine Verbesserung der fischfaunistischen Habitate, wie intakte Kieslaichplätze und um die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Durch den Besatz mit Fischen aus dem Artenhilfsprogramm werden insbesondere die Bestände der Nase und der Barbe gestützt.

Karten
Es werden 25 Jahres- und 40 Tageskarten an Vereinsmitglieder ausgegeben.





Die Amper



Seit Januar 2009 bewirtschaftet die Fischer-Gemeinschaft Eching e.V. das staatliche Fischereirecht in der Amper von der Windachmündung flussabwärts, auf einer Länge von 3,7 Kilometern. Dieses liegt in der ganzen Länge im Naturschutzgebiet Ampermoos.

Die Amper ist ein Gewässer I. Ordnung und wird gemäß der fischfaunistischen Referenz der artenreichen Barbenregion zugeordnet. In der Amper gelten 37 Fischarten als heimisch. Bei Fischbestandsaufnahmen konnten bislang 23 verschiedene Fischarten nachgewiesen werden. Zu den typspezifischen Arten zählen Nerfling, Äsche, Barbe, Barsch, Bitterling, Brachse, Aitel, Elritze, Frauennerfling, Gründling, Hasel, Hecht, Nase, Schied, Rotauge, Rotfeder und Laube.

Aufgrund des Geschiebemangels, dem Einbau einer Sohlschwelle mit Reduzierung der Fließgeschwindigkeit und fehlender Gewässerbeschattung (Ufergehölze) kommt es zu einer starken Verschiebung der Artenzusammensetzung hin zu eher anspruchsloseren Arten, wie Waller und Karpfen.

Für die Angelfischerei gilt im Naturschutzgebiet Ampermoos ein Betretungsverbot vom 01. März bis zum 15. Juli. Dieses Betretungsverbot schränkt uns bei der Ausübung der gesetzlich vorgeschriebenen Hegepflicht enorm ein. Auch in der Amper sind wir bemüht durch Besatz mit Fischen aus dem Artenhilfsprogramm die Bestände der Nase und der Barbe zu stützen.